Festo Safety CE Services

Ist meine Maschine noch sicher?

 

Wurden an einer Maschine im Laufe ihrer „Lebenszeit“ Veränderungen vorgenommen? Ist das Sicherheitskonzept den heutigen Anforderungen entsprechend oder haben sich womöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen oder Technologien maßgeblich verändert? Bestehende Maschinen können schnell zum Risiko werden – für den Werker und auch den Betreiber der Anlage.

Woher weiß ich ob die Sicherheitsfunktionen an meiner neuen Maschine korrekt ausgeführt sind und auch wirklich funktionieren?

Achtung Arbeitgeber! Hier sind Sie besonders in der Pflicht. Bei der Übernahme einer neuen Maschine in die Produktion hat er dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsfunktionen entsprechend überprüft wurden und dass sie wirklich funktionstüchtig sind. Die Grundlage hierfür ist die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO).

Wir bekommen eine neue Maschine mit CE-Zeichen – ist bei der Übernahme eine Überprüfung bis ins kleinste Detail durch den Arbeitgeber erforderlich?

Verfügt die zu übernehmende Maschine über eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie, dann kann davon ausgegangen werden, dass diese auch die Anforderungen an die Maschinensicherheit erfüllt. Somit ist eine Prüfung bis ins letzte Detail grundsätzlich nicht erforderlich. Auch hier ist die rechtliche Grundlage die AM-VO. Die Annahme bleibt aber nur so lange aufrecht, bis etwas gegenteiliges bekannt wird. Gibt es also berechtigte Zweifel, sollte man genauer hinschauen bzw. beim Lieferanten nachfragen.

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Gibt es darüber hinaus weitere Verpflichtungen zur Überprüfung von Maschinen?

Die Prüfpflichten an Maschinen sind in der Arbeitsmittelverordnung enthalten – ebenso der Prüfinhalt und auch der Personenkreis, der Prüfungen vornehmen darf. Informationen dazu finden sich in den Paragraphen 6 bis 11 AM-VO. Dabei handelt es sich um Prüfungen wie etwa „Wiederkehrende Prüfungen“ oder „Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen“.

Braucht man eine Maschinenanaylse?

Ist eine Maschine schon seit einigen Jahren oder sogar Jahrzehnten in Betrieb, gilt es zu hinterfragen, ob sie noch den aktuellen Anforderungen in puncto Maschinensicherheit entspricht. Insbesondere bei Anlagen, die vor 1995 in Verkehr gebracht wurden (ohne CE-Kennzeichen), muss man ganz genau hinsehen.

Sind die ergriffenen Maßnahmen zur Absicherung meiner Maschine Stand der Technik?

Die zertifizierten Sicherheitsexperten des Technic & Applicationcenters unterstützen projektbegleitend bei der Auffindung und Bewertung von Gefahren für die Sicherheit von Mensch und Maschine – technologie- und herstellerunabhängig! Das gilt für neue und ältere Maschinen – ein verbindliches, unterfertigtes Protokoll inklusive. Das ist die ideale Grundlage für die Erstellung eines neuen Sicherheitskonzepts.

Hier findest du mehr Informationen zu unseren Serviceleistungen im Bereich Maschinensicherheit.

Was sind die ersten Schritte auf dem Weg zur sicheren Maschine?

Eine Antwort auf diese und weitere entscheidende Fragen zum Thema Maschinensicherheit erhälst du in einem kommenden Blogbeitrag unserer Safety-Rubrik.

 

 

 

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